Hausordnung des Fun Parc

Der Zugang zum Fun Parc setzt die Annahme dieser Hausordnung voraus. 1 Zugangsbedingungen und Sicherheit
Der Zugang zu den Einrichtungen ist außerhalb der Öffnungszeiten strengstens untersagt.
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Zugangsbedingungen (für alle Personen auf dem Gelände) :

  • eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  • Seien Sie wachsam und vorsichtig, sowohl in Bezug auf herabfallende Gegenstände als auch in Bezug auf den Boden und die umgebende Vegetation.
  • Beachten Sie die geltenden Schilder und behindern Sie die Teilnehmer nicht durch Fahren oder Parken in der Nähe der Werkstätten und der am Boden ankommenden Seilrutschen.
  • Beachten Sie die Markierungen und Bodenwege.
  • Laufen Sie nicht in den Gängen.
  • Die Umwelt zu respektieren (kein Pflücken oder Zurücklassen von Gegenständen).
  • Rauchen Sie nicht in Wäldern und bewaldeten Umgebungen, da dies zu Bränden führen kann.
  • Jegliche Art von Feuer ist im Park verboten.
  • Haustiere sind im Park nicht erlaubt.

1.1. Parcours acrobatique en hauteur (accrobranche)

Die KIDS-Parcours sind für Kinder ab 1 m bis 1,40 m geeignet. Die Anwesenheit eines verantwortlichen Erwachsenen ist erforderlich. Die Anwesenheit eines Elternteils ist erforderlich.
Die JUGEND/ERWACHSENEN-Parcours sind zugänglich ab :

– 1m25 für den grünen (7) und blauen (8) Parcours und die violetten (14) (15) Seilrutschen
– 1m35 für den orangen Parcours (9)
– 1m45 für den roten Parcours (10)
– 1m50 für den braunen (11), schwarzen (12) und superschwarzen (13) Parcours
– 1m40 und 45kg für die riesige Seilrutsche über dem Wasser (max 75kg)

Minderjährige Kinder unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden. die auf dem Boden bleiben können. Minderjährige zwischen 14 und 16 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erwachsenen sind, müssen einen Notfallkontakt am Empfang hinterlassen und müssen mindestens zu zweit sein. Die Gäste müssen obligatorisch Schuhe tragen. geschlossenes Schuhwerk (Turnschuhe) und müssen ihre Haare tragen. Haare zusammengebunden.. Die Kunden müssen während der gesamten Dauer des Parcours mit dem Haken UND dem Karabinerhaken permanent mit dem Sicherheitsseil verbunden bleiben. Die Kunden müssen die Farben beachten: Rot markiertes Seil: Karabinerhaken und Haken Blau markiertes Seil und Plättchen: Seilrolle Maximal eine Person pro Spiel.
Maximal eine Person auf kleinen Plattformen.
Maximal eine Person pro großer Plattform oder 2 Personen aus derselben Familie.

1.2. Paintball ou Softpaint
Das Mindestalter beträgt 6 Jahre für Softpaint und 12 Jahre für Paintball.
Das Tragen einer Sicherheitsmaske ist Pflicht. obligatorisch.Die Kanonenstöpsel sind obligatorisch. Pflicht
Die Mindestschussentfernung beträgt 7 Meter.
Es dürfen nur Kugeln verwendet werden, die am Tag der Aktivität vom Fun Parc verkauft werden.
Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.

1.3. Trampoline
Empfohlenes Mindestalter: 3 Jahre
Maximal erlaubtes Gewicht: 100 kg
Maximal eine Person pro Trampolin
Das Tragen von Schuhen, Turnschuhen oder Flip-Flops ist verboten. Socken oder Barfußlaufen sind verboten. Pflicht.
Minderjährige unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.

1.4. Minigolf
Golfschläger dienen nur dazu, den Ball sparsam zu schlagen und können gefährlich sein. Seien Sie verantwortungsbewusst.
Für jeden gebrochenen Golfschläger wird eine Gebühr von 20 € erhoben.
Minderjährige unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.

1.5. Embarcations nautiques
Sie müssen 50 Meter schwimmen und untertauchen können.
Halten Sie sich an die Anzahl der Personen pro Boot.
Halten Sie sich an die Rückgabezeit. Jede weitere verbrauchte Stunde wird voll berechnet.
Das Tragen einer Rettungsweste ist Pflicht. obligatorisch.
Halten Sie einen Abstand von 30 Metern zu den Fischern ein und gehen Sie nicht auf der Insel an Land.
Es ist verboten, den Badebereich, den Bereich des Wasserskilifts, die Riesenseilrutsche und die Hüpfburgen zu betreten.
Minderjährige unter 14 Jahren müssen unter der Aufsicht eines Erwachsenen stehen.
Von der Mitnahme von Wertgegenständen wird dringend abgeraten. Der Fun Parc haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.
Warten Sie auf die Ankunft eines Operators, bevor Sie das Boot verlassen.
Es wird eine Kaution (Ausweis, Autoschlüssel etc.) erhoben, die bei der Abholung des Bootes zurückerstattet wird.) wird von Ihnen verlangt und bei der Rückgabe des Bootes zurückerstattet. Das Boot muss sich im ursprünglichen Zustand befinden und zur vorgesehenen Zeit zurückgegeben werden.
Ein Boot, das mit einem gebrochenen Teil zurückgegeben wird, wird mit 50 € berechnet.
Ein mit Wasser gefülltes Boot, das zurückgegeben oder versenkt wird, wird mit 200 € berechnet.

1.6. Jeux aquatiques gonflables (aquapark)
Schwimmen und untertauchen können
Das Mindestalter beträgt 6 Jahre
Minderjährige unter 10 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden
Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, der am Ufer bleiben kann
Verboten für Personen, die sich bereits die Schulter ausgekugelt haben.
Sie müssen bei bester Gesundheit und ohne körperliche Probleme sein (Halswirbel, Schultern, Rücken, Arme, Beine, Knie, Knöchel, Schienbein usw.).
Schmuck, Uhren, Ringe, Uhren, Schuhe sind auf der Struktur verboten.
Das Tragen von Schwimmwesten ist verboten. Pflicht.

1.7. Téléski-nautique
50 Meter schwimmen und untertauchen können.
Das Mindestalter beträgt 7 Jahre.
Zwischen 7 und 10 Jahren muss ein Erwachsener zum ersten Mal auf dem Kneeboard sein.
Das Tragen einer Weste und eines Helms ist Pflicht. Pflicht
Minderjährige unter 18 Jahren müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.
Alle Teilnehmer müssen sich an das Sicherheitsbriefing halten, das von den Lehrern gezeigt und/oder erteilt wird. 2. Allgemeine Bedingungen für die Ausübung der Aktivitäten
Sie müssen bei guter Gesundheit sein und dürfen nicht unter physischen oder psychischen Störungen leiden. Die Ausübung der Aktivitäten ist verboten. Personen, die Alkohol oder andere Substanzen, die ihre Fähigkeiten beeinträchtigen können, konsumiert haben, sowie schwangeren Frauen ist die Teilnahme an den Aktivitäten untersagt.. Sie müssen eine Zugangsgebühr entrichtet haben. Im Allgemeinen müssen die Teilnehmer alle Anweisungen und Richtlinien befolgen. Die ausgehängten Dokumente mit den Sicherheitshinweisen und den Erklärungen zu den zu benutzenden Ausrüstungen zur Kenntnis genommen haben. Die ausgehängten Dokumente zu den verschiedenen verwendeten Markierungen und Beschriftungen, die zu Beginn der Sitzung erklärt wurden, zur Kenntnis genommen haben.

Bei allen Aktivitäten müssen Minderjährige unter 16 Jahren von verantwortlichen Erwachsenen begleitet und beaufsichtigt werden.

3. Zeiten, Ausrüstung und Material
Halten Sie sich an die Anfangs- und Endzeiten der Aktivitäten.
Für jede Aktivität stellt der Fun Parc Material zur Verfügung, das zum festgelegten Zeitpunkt entsprechend der gewählten Pauschale zurückgegeben werden muss.
Die Verwendung von anderem Material als dem des Fun Parc ist nicht gestattet.
Sorgen Sie für eine der jeweiligen Aktivität angepasste Kleidung. 4. Hilfen
Fragen Sie das Personal des Fun Parc um Rat, wenn Sie Zweifel haben oder in einer schwierigen Situation sind. 5. Wetterbedingungen
Bei schlechten Wetterbedingungen (starker Wind, Gewitter, Sturm, Erdbeben) behält sich die Leitung des Fun Parc das Recht vor, die Einrichtungen zu Ihrer Sicherheit vorübergehend oder dauerhaft zu räumen.
Wenn eine Aktivität innerhalb einer Viertelstunde nach ihrem geplanten Beginn endgültig geschlossen wird, erhalten Sie eine Gutschrift, mit der Sie Ihre Aktivität zu einem späteren Zeitpunkt neu planen können. 6. Risiken und Ausschluss
Wenn Sie sich nicht an die Anweisungen und Sicherheitsregeln halten, setzen Sie sich einem Unfallrisiko aus und können sich und andere in Gefahr bringen. Sie tun dies auf eigene Verantwortung und riskieren den Ausschluss aus dem Park ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Parkverwaltung behält sich das Recht vor, den Zugang zu verweigern oder Personen auszuschließen, deren Verhalten nicht mit dem Geist des Parks vereinbar ist oder die den reibungslosen Betrieb oder die Sicherheit stören: Trunkenheit, starke Erregung, Nichtbeachtung der Sicherheitsanweisungen, Beschädigung usw. Die Parkverwaltung behält sich das Recht vor, Personen auszuschließen, deren Verhalten nicht mit dem Geist des Parks vereinbar ist oder die den reibungslosen Betrieb oder die Sicherheit stören: Trunkenheit, starke Erregung, Nichtbeachtung der Sicherheitsanweisungen, Beschädigung usw.

DIE DIREKTION BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR:

  • DEN ZUGANG ZUM PARK UND DEN EINRICHTUNGEN JEDER PERSON ZU VERWEIGERN, DIE IHRER MEINUNG NACH NICHT DIE IN DIESER VERORDNUNG FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN ERFÜLLT.
  • PERSONEN AUSZUSCHLIESSEN, DIE SICH NICHT AN DIE ANWEISUNGEN HALTEN, DIE SICH SELBST ODER ANDERE GEFÄHRDEN ODER DIE PERSONEN, EINRICHTUNGEN ODER DIE UMWELT RESPEKTLOS BEHANDELN.
  • SIE HABEN DAS RECHT, JEDE ENTSCHEIDUNG ZU TREFFEN ODER DURCHZUSETZEN, DIE SIE FÜR GERECHTFERTIGT HALTEN.

DER FUNPARK ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR VERLUST ODER DIEBSTAHL UND FÜR UNFÄLLE, DIE DURCH DIE NICHTBEACHTUNG DER SICHERHEITSHINWEISE ODER DER VORLIEGENDEN HAUSORDNUNG VERURSACHT WERDEN.